Thursday, September 9, 2010

Datenschutz im Web

«Das Bundesgericht hat Datenschützer Hanspeter Thür Recht gegeben und IP-Adressen als geschützte Personendaten anerkannt.»
Es ist «
unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen
» ... und diese dann weiter verkaufen.
Hinweis:
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